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Scharpf Alarmsysteme GmbH

April 1, 2001

EINER VON DREI FIRMENPLRITEN DURCH MITARBEITERDIEBSTAHL

 

Eine dpa-Meldung machte die Dimension deutlich: Lichtensteiner Konten dienten als Depot für 2,4 Millionen Mark Diebeslohn, den ein Hehler an beauftrage Diebe gezahlt hatte. Teile der Beute - Computerkomponenten im Wert von mehreren Millionen Mark - stellten Ermittlungsbeamte in Schließfächern des Düsseldorfer Hauptbahnhofs sicher.

Auch die Abwicklung dieses Millionendiebstahls beim Böblinger Computerhersteller Hewlatt Packard ist bemerkenswert: Drei Zeitarbeiter des Unternehmens schmuggelten im Auftrag des Hehlers täglich bis zu 150 Leiter-Platinen in Taschen und Rucksäcken aus dem Werk, routinemäßig sozusagen. Ein Unternehmer vom Niederrhein hatte den Auftrag, sie zu zerlegen. Weniger wertvolle Bauteile wurden aussortiert, nur die teuren Chips wurden verkauft, auch ins Ausland. Bilanz: Die Firma Hewlett Packard erlitt einen Schaden von mehr als 50 Millionen Mark. 

Die Computerbranche ist in vielen Ländern der Industriezweig, der unter Mitarbeiterdiebstahl am meisten leidet. Grund ist wohl die Tatsache, dass hochentwickelte Elektronik-Komponenten auf dem Schwarzmarkt so gut sind wie Bargeld. Kein Wunder also, dass Diebstähle von Prozessoren sowie weitere High-Tech-Delikte beispielsweise in Großbritannien die höchste Wachstumsrate aller Verbrechen überhaupt aufweisen.  

Mitarbeiterdiebstahl gibt es selbstverständlich nicht nur bei den Computerherstellern und -händlern, betroffen sind alle Branchen. Die Versicherungswirtschaft schätzt die Verluste in den USA auf etwa 40 Milliarden Dollar pro Jahr. Andere Quellen nennen eine Beute von 120 Milliarden Dollar, die diebischen Mitarbeitern jährlich in die Hände fällt. Das entspräche dem zweifachen Bruttoinlandprodukt Irlands. Der Betrag ist jedenfalls so gewaltig, dass in den USA einer von drei Firmenpleiten auf Mitarbeiterdiebstahl zurückzuführen ist. 

Nur jeder fünfte Mitarbeiter ist wirklich ehrlich 

Zahlreiche Untersuchungen zeigen desaströse Entwicklungen: Der Diebstahl in den Unternehmen nimmt rapide und unaufhaltsam zu. Gestohlen wird alles, auch wenn es zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht benötigt wird. Die US-Firma Michael G. Kessler & Associates Ltd., international renommiert und führend im Bereich der Ermittlung und Verfolgung von Delikten am Arbeitsplatz, hat für eine Studie über 500 Beschäftigte zum Thema "Diebstahl durch Mitarbeiter" befragt. Die Ergebnisse sind niederschmetternd: Nur 21% der Befragten sind ehrlich und werden den Arbeitgeber nicht bestehlen. 13% hingegen sind zweifellos kriminell und werden stehlen; die restlichen 66% werden stehlen, wenn sie sicher sein können, dass sie nicht erwischt und bestraft werden. 

Fünfzig Prozent der Diebe stehlen aus purer Gier

Ein Unternehmer muss unverzüglich handeln, sobald er den Verdacht hat, dass seine Mitarbeiter stehlen. Das dürfte nach den bisherigen Ausführungen klar geworden sein. Doch was genau ist zu tun?  Es ist vielleicht hilfreich, sich erst einmal über die Gründe klar zu werden, die einen Mitarbeiter zum Diebstahl treiben können. Michael G. Kessler & Associates Ltd. haben herausgefunden: "Für 49% der Befragten war der Grund für den Diebstahl reine Habgier. 43 % der Befragten gaben an, aus Rache am Vorgesetzten oder der Firma wegen ungerechter Behandlung gestohlen zu haben, aber nur 8 % der Befragten nannten existentielle Bedürfnisse als Grund für den Diebstahl. Hinzu kommt, was viele Verbände schon seit Jahren beklagen: Die Moral der Belegschaft sinkt, die Schmerzgrenze der Mitarbeiter nimmt ab. "Ich schade ja niemandem", so lautet die Einstellung. Viele halten ihr Tun für ein Kavaliersdelikt und hoffen auf Stillschweigen, wenn es entdeckt wird. 

Der Angestellte, dem sie am meisten vertrauen, kann am meisten stehlen ! 

Diebstahl durch Angestellte ist häufig schwer zu erkennen. Gerade Angestellte, die scheinbar ganz im Interesse der Firma stehen und handeln, benutzen dieses Vorgehen, um von der Firma zu stehlen. Merke: Extreme Loyalität ist nicht immer ein gutes Zeichen.

Diebstahl durch Angestellte ist ein Verbrechen, dessen Vorkommnis sich Firmeninhaber selten eingestehen wollen. Dies gilt besonders wenn der Verdächtige ein langjähriger Mitarbeiter ist, dem man lange viele Führungsinterne Dinge anvertraut hat.

Oberstes Gebot: Handeln Sie!

Wie nun kann ein Firmenchef Mitarbeiterdiebstahl im seinem Unternehmen verhindern oder zumindest erschweren? Hier einige wichtige Verhaltensregeln: 

  • Oberstes Gebot: Handeln Sie, auch wenn Ihnen vorerst nur Ihr Instinkt sagt, dass etwas nicht stimmt! Verschließen Sie nicht Ihre Augen vor möglichen Alarmzeichen! Es steht zu viel auf dem Spiel! 
  • Werden Sie hellhörig, wenn Sie von einem ernsten Problem eines Mitarbeiters hören. Hat er finanzielle Sorgen? Spielt er? Ist er krank, süchtig? 
  • Seien Sie misstrauisch bei übertriebener Loyalität! 
  • Vermeiden Sie die Erniedrigung eines Mitarbeiters, um ihm nicht den Anlass für einen Revanche-Akt zu geben! 

Entlassen Sie konsequent jeden Mitarbeiter, der einen Diebstahl begangen hat!

Videoüberwachung ist oft unerläßlich

Doch Verhaltensregeln allein werden in vielen Fällen nicht genügen. Der Experte eines Sicherheitsdienstes bringt es auf den Punkt: "Die meisten Arbeitsplätze laden gerade zum Diebstahl ein. Viele Firmen haben gar keine Vorkehrungen getroffen um Diebstahl zu verhindern. Wachsame Kamera-Augen sind notwendig, um der unbemerkten Möglichkeit des Diebstahls vorzubeugen." 

Manchmal scheuen Unternehmer davor zurück, ihre Mitarbeiter durch Kameras überwachen zu lassen. Der Betriebsrat muss gehört werden, Unsicherheiten tauchen auf hinsichtlich der juristischen Bewertung. Was darf aufgenommen werden, was nicht? Wie hoch sind die Investionskosten? 

Dennoch: "Wenn der Verdacht auf Diebstahl besteht, ist es unabdingbar, das Geschäftsinhaber das Problem erkennen und handeln.", betont Thomas B.Lewis in sienem Artikel, den er im Auftrag der Anwaltskanzelei Stark&Stark aus New Jersey verfasst hat.

Die genannten Bedenken sind leicht zu zerstreuen. Ein verantwortungsbewusster Beriebsrat wird seine Zustimmung nicht verweigern. Er ist in der Pflicht, denn Diebstahldelikte durch Mitarbeiter sind schließlich Phänomene, die die Existenz des Unternehmens gefährden können. 

Auch die Frage nach der Zulässigkeit ist einfach zu beantworten: Es steht außer Zweifel, dass eine Videoüberwachung zur Verhinderung von Diebstählen nach dem Bundesdatenschutzgesetz erlaubt ist. Rechtswidrig sind Video-Aufnahmen mit einer Überwachungskamera allerdings dann, wenn sie zu sehr in die Persönlichkeitssphäre anderer eingreifen. Kameras dürfen also nicht auf Toiletten, in Umkleidekabinen und an sonstigen Orten montiert werden, wo es um die Intimsspäre des Menschen geht.

Und schließlich die Kosten: Obwohl der Wert der gestohlenen Waren allenfalls anhand von Inventurdifferenzen hochgerechnet werden kann, kann man getrost davon ausgehen, dass sich die Anschaffung einer Videoüberwachungsanlage in kurzer Zeit amortisiert.

Prävention und Beweissicherung

Die Entscheidung für eine Videoüberwachung wird gestützt durch die Tatsache, dass sie abschreckende Wirkung hat. Allein die Installation einer Kamera kann schon einen erheblichen Rückgang der Diebstähle nach sich ziehen, wie Studien gezeigt haben.

Hinzu kommt ein Aspekt, der hier erneut genannt werden soll: Zu einer konsequenten Prävention gehört es, dem ertappten Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Das geht aber nur, wenn eindeutige Beweise vorliegen. Mit Hilfe einer Videoüberwachung ist es leicht, sie zu beschaffen.

Höchste Qualität für sensible Aufgaben

Der Markt für Überwachungssysteme wächst kontinuierlich, eine Auswahl fällt nicht immer leicht. Worauf kommt es an? "Bei der Auswahl von Videoüberwachungssystemen ist unbedingt auf höchste Qualiät zu achten, denn Ausfälle und Fehlfunktionen können unabsehbare Folgen haben", betont ein autorisierter Kundenberater der Scharpf Alarmsysteme GmbH. Wir beraten kostenfrei, wenn sich der Unternehmer für die Installation einer Überwachungsanlage interessiert.