Eine
dpa-Meldung machte die Dimension deutlich: Lichtensteiner Konten dienten als
Depot für 2,4 Millionen Mark Diebeslohn, den ein Hehler an beauftrage Diebe
gezahlt hatte. Teile der Beute - Computerkomponenten im Wert von mehreren
Millionen Mark - stellten Ermittlungsbeamte in Schließfächern des Düsseldorfer
Hauptbahnhofs sicher.
Auch die
Abwicklung dieses Millionendiebstahls beim Böblinger Computerhersteller Hewlatt
Packard ist bemerkenswert: Drei Zeitarbeiter des Unternehmens schmuggelten im
Auftrag des Hehlers täglich bis zu 150 Leiter-Platinen in Taschen und
Rucksäcken aus dem Werk, routinemäßig sozusagen. Ein Unternehmer vom
Niederrhein hatte den Auftrag, sie zu zerlegen. Weniger wertvolle Bauteile
wurden aussortiert, nur die teuren Chips wurden verkauft, auch ins Ausland.
Bilanz: Die Firma Hewlett Packard erlitt einen Schaden von mehr als 50
Millionen Mark.
Die
Computerbranche ist in vielen Ländern der Industriezweig, der unter
Mitarbeiterdiebstahl am meisten leidet. Grund ist wohl die Tatsache, dass
hochentwickelte Elektronik-Komponenten auf dem Schwarzmarkt so gut sind wie
Bargeld. Kein Wunder also, dass Diebstähle von Prozessoren sowie weitere
High-Tech-Delikte beispielsweise in Großbritannien die höchste Wachstumsrate
aller Verbrechen überhaupt aufweisen.
Mitarbeiterdiebstahl
gibt es selbstverständlich nicht nur bei den Computerherstellern und -händlern,
betroffen sind alle Branchen. Die Versicherungswirtschaft schätzt die Verluste
in den USA auf etwa 40 Milliarden Dollar pro Jahr. Andere Quellen nennen eine
Beute von 120 Milliarden Dollar, die diebischen Mitarbeitern jährlich in die
Hände fällt. Das entspräche dem zweifachen Bruttoinlandprodukt Irlands. Der
Betrag ist jedenfalls so gewaltig, dass in den USA einer von drei Firmenpleiten
auf Mitarbeiterdiebstahl zurückzuführen ist.
Nur jeder fünfte Mitarbeiter ist wirklich ehrlich
Zahlreiche
Untersuchungen zeigen desaströse Entwicklungen: Der Diebstahl in den
Unternehmen nimmt rapide und unaufhaltsam zu. Gestohlen wird alles, auch wenn
es zum gegebenen Zeitpunkt noch nicht benötigt wird. Die US-Firma Michael G.
Kessler & Associates Ltd., international renommiert und führend im Bereich
der Ermittlung und Verfolgung von Delikten am Arbeitsplatz, hat für eine Studie
über 500 Beschäftigte zum Thema "Diebstahl durch Mitarbeiter"
befragt. Die Ergebnisse sind niederschmetternd: Nur 21% der Befragten sind
ehrlich und werden den Arbeitgeber nicht bestehlen. 13% hingegen sind
zweifellos kriminell und werden stehlen; die restlichen 66% werden stehlen,
wenn sie sicher sein können, dass sie nicht erwischt und bestraft werden.
Fünfzig Prozent der Diebe stehlen aus purer Gier
Ein Unternehmer
muss unverzüglich handeln, sobald er den Verdacht hat, dass seine Mitarbeiter
stehlen. Das dürfte nach den bisherigen Ausführungen klar geworden sein. Doch
was genau ist zu tun?
Es ist vielleicht
hilfreich, sich erst einmal über die Gründe klar zu werden, die einen
Mitarbeiter zum Diebstahl treiben können. Michael G. Kessler & Associates
Ltd. haben herausgefunden: "Für 49% der Befragten war der Grund für den
Diebstahl reine Habgier. 43 % der Befragten gaben an, aus Rache am Vorgesetzten
oder der Firma wegen ungerechter Behandlung gestohlen zu haben, aber nur 8 % der
Befragten nannten existentielle Bedürfnisse als Grund für den Diebstahl.
Hinzu kommt, was
viele Verbände schon seit Jahren beklagen: Die Moral der Belegschaft sinkt, die
Schmerzgrenze der Mitarbeiter nimmt ab. "Ich schade ja niemandem", so
lautet die Einstellung. Viele halten ihr Tun für ein Kavaliersdelikt und hoffen
auf Stillschweigen, wenn es entdeckt wird.
Der Angestellte, dem sie am meisten vertrauen, kann am meisten stehlen !
Diebstahl durch
Angestellte ist häufig schwer zu erkennen. Gerade Angestellte, die scheinbar
ganz im Interesse der Firma stehen und handeln, benutzen dieses Vorgehen, um
von der Firma zu stehlen. Merke: Extreme Loyalität ist nicht immer ein gutes
Zeichen.
Diebstahl durch
Angestellte ist ein Verbrechen, dessen Vorkommnis sich Firmeninhaber selten
eingestehen wollen. Dies gilt besonders wenn der Verdächtige ein langjähriger
Mitarbeiter ist, dem man lange viele Führungsinterne Dinge anvertraut hat.
Oberstes Gebot: Handeln Sie!
Wie nun kann
ein Firmenchef Mitarbeiterdiebstahl im seinem Unternehmen verhindern oder
zumindest erschweren? Hier einige wichtige Verhaltensregeln:
- Oberstes Gebot: Handeln Sie, auch wenn Ihnen vorerst nur Ihr
Instinkt sagt, dass etwas nicht stimmt! Verschließen Sie nicht Ihre Augen
vor möglichen Alarmzeichen! Es steht zu viel auf dem Spiel!
- Werden Sie hellhörig, wenn Sie von einem ernsten Problem eines
Mitarbeiters hören. Hat er finanzielle Sorgen? Spielt er? Ist er krank,
süchtig?
- Seien Sie misstrauisch bei übertriebener Loyalität!
- Vermeiden Sie die Erniedrigung eines Mitarbeiters, um ihm nicht
den Anlass für einen Revanche-Akt zu geben!
Entlassen Sie
konsequent jeden Mitarbeiter, der einen Diebstahl begangen hat!
Videoüberwachung ist oft unerläßlich
Doch
Verhaltensregeln allein werden in vielen Fällen nicht genügen. Der Experte
eines Sicherheitsdienstes bringt es auf den Punkt: "Die meisten
Arbeitsplätze laden gerade zum Diebstahl ein. Viele Firmen haben gar keine
Vorkehrungen getroffen um Diebstahl zu verhindern. Wachsame Kamera-Augen sind
notwendig, um der unbemerkten Möglichkeit des Diebstahls vorzubeugen."
Manchmal
scheuen Unternehmer davor zurück, ihre Mitarbeiter durch Kameras überwachen zu
lassen. Der Betriebsrat muss gehört werden, Unsicherheiten tauchen auf
hinsichtlich der juristischen Bewertung. Was darf aufgenommen werden, was
nicht? Wie hoch sind die Investionskosten?
Dennoch:
"Wenn der Verdacht auf Diebstahl besteht, ist es unabdingbar, das
Geschäftsinhaber das Problem erkennen und handeln.", betont Thomas B.Lewis
in sienem Artikel, den er im Auftrag der Anwaltskanzelei Stark&Stark aus
New Jersey verfasst hat.
Die genannten
Bedenken sind leicht zu zerstreuen. Ein verantwortungsbewusster Beriebsrat wird
seine Zustimmung nicht verweigern. Er ist in der Pflicht, denn Diebstahldelikte
durch Mitarbeiter sind schließlich Phänomene, die die Existenz des Unternehmens
gefährden können.
Auch die Frage
nach der Zulässigkeit ist einfach zu beantworten: Es steht außer Zweifel, dass
eine Videoüberwachung zur Verhinderung von Diebstählen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz erlaubt ist. Rechtswidrig sind Video-Aufnahmen mit
einer Überwachungskamera allerdings dann, wenn sie zu sehr in die
Persönlichkeitssphäre anderer eingreifen. Kameras dürfen also nicht auf
Toiletten, in Umkleidekabinen und an sonstigen Orten montiert werden, wo es um
die Intimsspäre des Menschen geht.
Und schließlich
die Kosten: Obwohl der Wert der gestohlenen Waren allenfalls anhand von
Inventurdifferenzen hochgerechnet werden kann, kann man getrost davon ausgehen,
dass sich die Anschaffung einer Videoüberwachungsanlage in kurzer Zeit
amortisiert.
Prävention und Beweissicherung
Die
Entscheidung für eine Videoüberwachung wird gestützt durch die Tatsache, dass
sie abschreckende Wirkung hat. Allein die Installation einer Kamera kann schon
einen erheblichen Rückgang der Diebstähle nach sich ziehen, wie Studien gezeigt
haben.
Hinzu kommt ein
Aspekt, der hier erneut genannt werden soll: Zu einer konsequenten Prävention
gehört es, dem ertappten Mitarbeiter fristlos zu kündigen. Das geht aber nur,
wenn eindeutige Beweise vorliegen. Mit Hilfe einer Videoüberwachung ist es
leicht, sie zu beschaffen.
Höchste Qualität für sensible Aufgaben
Der Markt für
Überwachungssysteme wächst kontinuierlich, eine Auswahl fällt nicht immer
leicht. Worauf kommt es an? "Bei der Auswahl von Videoüberwachungssystemen
ist unbedingt auf höchste Qualiät zu achten, denn Ausfälle und Fehlfunktionen
können unabsehbare Folgen haben", betont ein autorisierter Kundenberater
der Scharpf Alarmsysteme GmbH. Wir beraten kostenfrei, wenn sich der
Unternehmer für die Installation einer Überwachungsanlage interessiert.